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   BVerwG, 10.02.2016 - 5 B 4.16   

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https://dejure.org/2016,5218
BVerwG, 10.02.2016 - 5 B 4.16 (https://dejure.org/2016,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2016 - 5 B 4.16 (https://dejure.org/2016,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 5 B 4.16 (https://dejure.org/2016,5218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verneinung eines Rechtsbehelfs zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung durch eine Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152 Abs. 1
    Verneinung eines Rechtsbehelfs zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung durch eine Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 5 B 4.16
    Sollte das Schreiben des Antragstellers vom 28. Januar 2016 als Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2016 anzusehen sein, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m.w.N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 5 B 4.16
    Sollte das Schreiben des Antragstellers vom 28. Januar 2016 als Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2016 anzusehen sein, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m.w.N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 5 B 4.16
    Ebenso wenig ist das Gericht gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2015 - 5 B 55.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 5 B 4.16 - juris Rn. 4).
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